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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 30. April 2021 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2021 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2021. Die Bekanntmachung erfolgte am 30. April 2021, so dass die Bekanntgabe am 7. Mai 2021 als erfolgt gilt.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 91 Gebote mit einen Gebotsmenge von 718,00 Megawatt abgegeben. Davon wurden 89 Gebote mit einem Gebotsumfang von 691,450 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 1.500,00 Megawatt und war damit deutlich unterzeichnet. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:

  • Schleswig-Holstein mit 20 Zuschlägen und 173 Megawatt,
  • Nordrhein-Westfalen mit 20 Zuschlägen und 116 Megawatt und
  • Brandenburg mit 18 Zuschlägen und 165 Megawatt.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 6,00 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 6,00 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 5,15 ct/kWh. Damit erfolgte die erste Ausschreibung nach dem neuen EEG 2021 für Wind Onshore.

Die Veröffentlichung der Zuschläge zum Gebotstermin verzögerte sich aufgrund der beihilferechtlichen Genehmigung seitens der EU-Kommission.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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