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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für Windenergieanlagen an Land

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 10. März 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Onshore-Windenergieanlagen bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. Februar 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 10. März 2022, so dass die Bekanntgabe am 17. März 2022 als erfolgt gilt.

In der Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land wurden insgesamt 147 Gebote mit einer Gebotsmenge von 1.356 Megawatt abgegeben. Davon wurden 141 Gebote mit einem Gebotsumfang von 1.332 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 1.328 Megawatt. Damit war die Ausschreibung die zweite überzeichnete Ausschreibung für Onshore Windenergie in Folge. Die größten Zuschlagsmengen erhielten:

  • Niedersachsen mit 25 Zuschlägen und 326 Megawatt.
  • Nordrhein-Westfalen mit 30 Zuschlägen und 275 Megawatt und
  • Schleswig-Holstein mit 27 Zuschlägen und 259 Megawatt,

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,76 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 5,88 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 4,77 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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