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Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für Biomasseanlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 12. April 2022 die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde 2022 für die Förderung von Biomasse bekannt gemacht. Gebotstermin war der 1. März 2022. Die Bekanntmachung erfolgte am 12. April 2022, so dass die Bekanntgabe am 19. April 2022 als erfolgt gilt.

In der Biomasseausschreibung wurden insgesamt 76 Gebote mit einen Gebotsmenge von 81 Megawatt abgegeben. Davon wurden 56 Gebote mit einem Gebotsumfang von 68 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 275 Megawatt und war damit erneut sehr stark unterzeichnet. Aufgrund der neuen gesetzlichen Mengensteuerung für Biomasseanlagen musste die BNetzA zunächst zwischen Neu- und Bestandsanlagen trennen (5 Gebote für Neuanlagen mit 15 MW und 71 Gebote für Bestandsanlagen mit 66 MW) und das Zuschlagsvolumen jeweils auf 80 Prozent des Volumens kürzen.

Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 15,75 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 18,00 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 12,18 ct/kWh.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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