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Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 23. Juli 2024 die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde 2024 für die Förderung von Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden veröffentlicht. Gebotstermin war der 1. Juni 2024. Die Bekanntmachung erfolgte am 23. Juli 2024, so dass die Bekanntgabe am 30. Juli 2024 als erfolgt gilt.

In der Solarausschreibung wurden insgesamt 162 Gebote mit einer Gebotsmenge von 363 Megawatt abgegeben. Davon wurden 119 Gebote mit einem Gebotsumfang von 259 Megawatt bezuschlagt. Das Ausschreibungsvolumen für diesen Gebotstermin betrug 258 Megawatt und war damit deutlich überzeichnet.

Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liegt bei 8,94 ct/kWh. Der Höchstwert liegt bei 10,19 ct/kWh, der niedrigste noch bezuschlagte Wert bei 7,95 ct/kWh. Zuvor hatte die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Gebote bei Ausschreibungen nach dem EEG im Jahr 2024 für Solaranlagen des zweiten Segments auf 10,50 Cent pro Kilowattstunde festgelegt.

Weitere Informationen über die Ergebnisse der ersten Ausschreibungsrunde finden Sie auf den Internetseiten der BNetzA.

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