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Zielerreichung 2020: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in Deutschland

Die Autoren analysieren in ihrem Beitrag den Stand der Erreichung des in der EU-Richtlinie 2009/28/EG definierten Ziels, demzufolge Deutschland verpflichtet ist, bis zum Jahr 2020 mindestens 18% des Bruttoendenergiebedarfs mit Erneuerbaren Energien zu decken. Dabei wird für das Jahr 2009 die Entwicklung der Erneuerbaren Energien differenziert nach Sparten beschrieben und im Zusammenhang mit der Wirtschaftskrise diskutiert. Für das Jahr 2009 habe der Anteil der Erneuerbaren am Bruttoendenergieverbrauch bei knapp unter 10% gelegen, womit sich deren Anteil innerhalb der letzten sechs Jahre verdoppelt habe. Nach Ansicht der Autoren erscheine eine weitere Verdoppelung innerhalb der nächsten zehn Jahre realistisch. Dies setze jedoch die regelmäßige Anpassung zentraler Fördermaßnahmen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) oder dem Marktanreizprogramm (MAP) voraus. Zum Abschluss werden Trends für das Jahr 2010 aufgezeigt.

Datum
Autor(en)
Frank Musiol, Marion Ottmüller und Thomas Nieder
Fundstelle
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 9/2010, 8-11