Direkt zum Inhalt

Bergbauverantwortlichkeit - vom klassischen Bergbau über Gorleben bis zur Geothermie

Der Autor geht unter anderem der Frage nach, ob in den Fällen, in denen ein bergrechtliches Genehmigungsverfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird, die grundrechtliche Schutzpflicht für Gesundheit und Leben sowie das Eigentumsgrundrecht die Durchführung einer Gesundheitsverträglichkeitsprüfung gebieten. In diesem Zusammenhang spricht er auch die Anforderungen zur Schadensprävention bei der Zulassung bergrechtlicher Vorhaben sowie Grundsätze der Beweislast an. In einem zweiten Teil setzt er sich mit der Frage auseinander, ob die Bergschadenshaftung nach § 114 Abs. 1 Bundesberggesetz (BBergG) auch bei Grundwasseranstieg in einer Bergbaufolgelandschaft greift, insbesondere, ob solche Schäden kausal auf den Bergbau zurückgeführt werden können. Schließlich prüft er eine Übertragbarkeit der zuvor entwickelten Grundsätze und die Begründung einer Bergschadenshaftung bei Geothermiebohrungen, die Schäden durch nachdrängendes Grundwasser zur Folge haben. Dies bejaht er unter bestimmten Voraussetzungen. Soweit die Bergschadenshaftung bei Geothermiebohrungen nicht greife, könnten ihre Wertungen nach Ansicht des Autors auch auf die allgemeine zivilrechtliche Haftung übertragen werden.
Datum
Autor(en)
Walter Frenz
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2010, 145-158