Die Autoren geben einen Überblick über die Möglichkeiten für Gemeinden, klimaschützende und energieeinsparende Maßnahmen durch Festsetzungen in Bebauungsplänen zu fördern.
Insbesondere der Katalog des § 9 Abs. 1 S. 1 BauGB biete sich an, das Städtebaurecht für den Klimaschutz nutzbar zu machen, das bisher in dieser Hinsicht wenig Beachtung gefunden habe. Ergänzend könne auf städtebauliche Verträge gemäß § 11 BauGB sowie auf Ausnahmen und Befreiungen gemäß § 31 BauGB zurückgegriffen werden.