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Kernkraftwerke und Erneuerbare Energien – die Mär vom „Systemkonflikt“

Der Artikel befasst sich mit der Frage, ob zwischen erneuerbaren Energien und Kernkraftwerken ein grundsätzlicher „Systemkonflikt“ herrsche. Nach Ansicht der Autoren müsse sich ein solcher Konflikt auch bei einem Anteil erneuerbarer Energien von 50 Prozent an der Stromerzeugung weder aus ökonomischer noch technisch-betrieblicher Sicht einstellen.

Die Autoren meinen, dass Kernkraftwerke dank auslegungsseitig vorhandener Lastfolgefähigkeiten dazu beitragen könnten, die fluktuierende Einspeisung aus erneuerbaren Energien zu integrieren. Die in der Literatur erwähnte Kaltstartzeit von 25 oder mehr Stunden beziehe sich nur auf einen Kaltstart nach einer Revision mit Brennstoffwechsel und könne - durch Streichung der nach einer Revision erforderlichen Prüfverfahren - auch verkürzt werden, so dass ein Kaltstart innerhalb von 8-12 Stunden möglich werde. Sogar eine Reduzierung der Leistung auf Null sei möglich, wenn die Mindestleistung der Reaktoren über die Kondensatoren abgeleitet würde.

Mangels ausreichenden Speicherpotentials bis zum Jahre 2030 würde bei weiterem Ausbau der Erneuerbaren Energien Überschussenergie entstehen, während eine Laufzeitverlängerung zu einer intensiveren Bewirtschaftung der Pumpspeicherkraftwerke führen würde.

Die Autoren warnen schließlich vor einer Erhöhung der Kosten der Elektrizitätserzeugung, die durch eine Verlängerung der Laufzeiten der Kernkraftwerke vermieden werden könne. Wenn es beim Vorrang der Einspeisung aus erneuerbaren Energien bleibe, übersteige diese die Speicherkapazitäten, weshalb zukünftig eine bedarfsorientierte Begrenzung der fluktuierenden Einspeisung aus Wind und Sonne sinnvoll sei.

Datum
Autor(en)
Matthias Hundt, Rüdiger Barth, Ninghong Sun und Alfred Voß
Gesetzesbezug
Fundstelle
et (Energiewirtschaftliche Tagesfragen) 10/2010, 28-33