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Alle Vögel waren schon weg

Der Autor stellt zwei Gerichtsurteile vor, nach denen bei der Erweiterung von Windparks der Artenschutz nicht völlig neu bewertet werden müsse. Dies gelte selbst dann, wenn abstrakte Abstandskriterien unterschritten würden.

So habe das OVG Magdeburg (Urt. v. 23.Juli 2009 - 2 L 302/06) geurteilt, dass die Nachweispflicht bezüglich artenschutzrechtlicher Verbote reduziert werden könne, wenn in der Umgebung der zu errichtenden Windkraftanlagen bereits weitere Anlagen betrieben würden. Eine neue Kartierung hinsichtlich der Greif- und Zugvögel sei dann nicht erforderlich.

Eine ähnlich Entscheidung sei mit einem Urteil des VG Minden (Urt. v. 13. Januar 2010 - 11 K 352/09) ergangen, wonach wegen bereits bestehender Windkraftanlagen das Risiko der Tötung von Vögeln nicht steige.

Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Fundstelle
Erneuerbare Energien 06/2010, 88-89