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Wenn Risiken bleiben...

Die Autoren beschreiben die Schwierigkeiten, die sich aus einem rückwirkenden Entfallen der Nachhaltigkeitsnachweise für Pflanzenöl ergeben können.

Die Aotren fordern, der Gesetzes- oder Verordnungsgeber solle sicherstellen, dass weder Nachhaltigkeitsnachweise noch die Anerkennung von Zertifizierungsstellen rückwirkend unwirksam werden könnten. Nach einer Darstellung der wesentlichen Risiken für BHKW-Betreiber raten die Autoren den Anlagenbetreibern, sich genau an die formalen Voraussetzungen der BioSt-NachV zu halten, Lieferverträge sorgfältig zu gestalten, eventuell Haftpflichtversicherungen abzuschließen sowie gegebenenfalls Zweifeln an der Zuverlässigkeit von Lieferanten nachzugehen.

Datum
Autor(en)
Michael Herrmann und Thorsten Gottwald
Fundstelle
Erneuerbare Energien 4/2010, 90-92