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Gefährliches Halbwissen

Der Autor gibt in seinem Beitrag steuerrechtliche Empfehlungen für private Solarstromeinspeiser. Dabei empfiehlt er die Einhaltung der im Schreiben vom 1. April 2009 veröffentlichten Vorschriften des Bundesministeriums für Finanzen. Der Anlagenbetreiber erhalte für eingespeisten Strom den regulären EEG-Vergütungssatz und für selbst verbrauchten Strom den Eigenverbrauchsvergütungssatz von derzeit 18 Cent/kWh. Private müssten als Letztverbraucher auf den Eigenverbrauchsanteil Umsatzsteuer zahlen, während der vorsteuerabzugsberechtigte gewerbetreibende Eigenverbraucher dazu nicht verpflichtet sei – dieser zahle lediglich den Nettopreis von 18 Cent für den selbst erzeugten Solarstrom. Der Bezug für private Verbraucher lohne sich demnach ab 21,42 Cent brutto pro kWh (Eigenverbrauchsvergütung plus 19 Prozent Umsatzsteuer). Allerdings dürften die Kosten für den beim Eigenverbrauch notwendigen weiteren Zähler nicht vergessen werden. Zudem sei es möglich, dass die Finanzgerichte die Rechtslage anders beurteilten als das Bundesfinanzministerium.

Datum
Autor(en)
Thomas Seltmann
Gesetzesbezug
Fundstelle
Sonne Wind & Wärme 5/2010, 160-162