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Zur rückwirkenden EEG-Belastung von Arealnetzkunden

Der BGH hat mit Urteil vom 9. Dezember 2009 entschieden, dass, anders als noch unter dem EEG 2000, unter dem EEG 2004 auch Strom, der aus Arealnetzen an Letzverbraucher geliefert wird, in den bundesweiten Belastungsausgleich nach dem EEG 2004 einzustellen ist. Die Autoren gehen vor diesem Hintergrund der Frage nach, ob Stromlieferanten die Letztverbraucher von Arealnetzstrom für zurückliegenden Lieferjahre seit Geltung des EEG 2004 im Rahmen des bundesweiten Ausgleich belasten können und ob sich diese Belastungen über die Härtefallregelung der §§ 40 ff. EEG 2009 begrenzen lassen.

Datum
Autor(en)
Kai Gent, Jens Nünemann und Dieter G. Maring
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2010, 451-458