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Konzentration erlaubt

Der Autor geht in seinem Beitrag auf die Befürchtungen von Städten und Gemeinden hinsichtlich Änderungen an Flächennutzungsplänen zur Ermöglichung des sog. Repowering von Windkraftanlagen ein. Dabei vertritt er die Auffassung, dass nach der Rechtsprechung zwar für die Verminderung, nicht aber für die Erweiterung von vorhandenen Konzentrationsflächen eine neue Gesamtabwägung erforderlich sein dürfte. Selbst wenn doch eine neue Gesamtabwägung erforderlich und damit die Änderung der Konzentrationsplanung unwirksam sein könnte, bliebe bei entsprechender Begründung der Änderung die bisherige Konzentrationsplanung wirksam. Vor diesem Hintergrund sei den Gemeinden nur zuzuraten, planungsrechtliche Änderungen für ein Repowering vorzunehmen.
Datum
Autor(en)
Andreas Hinsch
Gesetzesbezug
Fundstelle
Erneuerbare Energien 11/2010, 134-135