Direkt zum Inhalt

Rechtliche Aspekte der EEG-Förderung großer Biomasseanlagen

Da bei Biomasseanlagen mit über 5 MW Leistung nur für den in KWK erzeugten Stromanteil (§ 27 Abs. 3 Nr. 1 EEG 2009), zudem für den gesamten Stromanteil oberhalb des Schwellenwertes von 20 MW keine Vergütung nach dem EEG 2009 beansprucht werden kann (§ 27 Abs. 1 EEG 2009), untersucht der Autor die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die nicht nach dem EEG 2009 vergütungsfähigen Stromanteile z.B. nach dem KWKG angedient oder von den Anlagenbetreiberinnen und -betreibern selbst vermarktet werden können. Er stellt die praktischen Schwierigkeiten des Vermarktungsmanagements, der Bestimmung des in KWK erzeugten Stromanteils sowie der Verteilung dieser Stromanteile auf die einzelnen Vergütungsstufen dar. Angesichts der praktischen Hürden für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Netzbetreiber bei der Vermarktung des nicht nach dem EEG 2009 förderfähigen Stromanteiles regt der Autor an, die Vergütung für effiziente Großanlagen von der strikten Bindung an eine Erzeugung in KWK zu entkoppeln.
Datum
Autor(en)
Wolfdieter von Hesler
Fundstelle
REE (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 11-13.