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Möglichkeiten und Grenzen des Strommengensplittings nach EEG und KWK-Gesetz

Der Beitrag untersucht das Verhältnis der Stromandienungspflichten der Anlagenbetreiberinnen und -betreiber gegenüber dem Netzbetreiber aus dem EEG (§ 16 Abs. 4 EEG 2009) einerseits und dem KWKG (§ 4 Abs. 1 Satz 1 und § 8 Abs. 1 KWKG 2009) andererseits. Dabei prüft er insbesondere, ob Anlagenbetreiberinnen und -betreiber den in ihrer KWK-Anlage erzeugten Strom „splitten“ können, d.h. für den selbstverbrauchten Strom (Eigenversorgung i.S.v. § 3 Abs. 10 KWKG 2009) die KWKG-Vergütung und für den ins Netz eingespeisten „Überschussstrom“ die EEG-Vergütung geltend machen können.
Datum
Autor(en)
Karsten Rauch
Fundstelle
ree (Recht der Erneuerbaren Energien) 2011, 133-134