Der Autor stellt einige der Garantiebedingungen für Photovoltaik-Module vor, die die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im ersten Halbjahr 2011 auf ihre Vereinbarkeit mit §§ 307 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und §§ 3 ff. UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) hin geprüft und für unzulässig angesehen hat.