Dieser Artikel behandelt die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40ff. EEG 2012, im Rahmen derer das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gemäß §§ 40 ff. EEG 2012/2009 bzw. § 16 EEG 2004 Begrenzungen der EEG-Umlage gewährt. Dabei geht der Autor speziell auf die allgemeinen Anforderungen für den Anspruch der Begrenzung der EEG-Umlage und die besonderen Anforderungen an Unternehmen des produzierenden Gewerbes ein.