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Der neue Windenergieerlass für Nordrhein-Westfalen

Dieser Beitrag setzt sich mit den Neuerungen auseinander, die durch den Windenergieerlass für Nordrhein-Westfalen (NRW) vom 11. Juli 2011 eingetreten sind. Der Autor betont, dass dieses Dokument auch nachgeordnete Behörden binde. Inhaltlich enthalte der Erlass Empfehlungen an Planungsträger sowie allgemeine Hinweise u.a. zu kommunaler Wertschöpfung und Bürgerwindparks. Eine Leitlinie des Erlasses für NRW sei die Öffnung von Flächen für die Windenergienutzung, wobei sogar Waldflächen unter bestimmten Bedingungen genutzt werden könnten. Trotzdem würden Tabuflächen zum Schutz von Mensch und Natur im Windenergieerlass NRW berücksichtigt.

Datum
Autor(en)
Phillip Fest
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2011, 402-405