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Solarenergieanlagen-Nachrüstung, Staatshaftungsrecht und Eigentumsgrundrecht

Der Autor geht auf die vom Gesetzgeber geplante Nachrüstpflicht für PV-Bestandsanlagen ein, die durch Erlass einer Rechtsverordnung nach § 12 Abs. 3a EnWG 2011  geschaffen werden, die Reduzierung der Wirkleistung bei diesen Anlagen ermöglichen und damit deren - wie bislang vorgenommen - massenweise automatische Abschaltung bei Überschreitung einer Frequenz des europäischen Verbundnetzes (UCTE) von 50,2 Hertz verhindern soll. Er kommt nach einer rechtlichen Würdigung zu dem Ergebnis, dass die Kosten für die Nachrüstung nicht den Anlagenbetreibern angelastet werden könnten.

Datum
Autor(en)
Felix Ekardt
Fundstelle
ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 2012, 37-41