Der Autor beleuchtet in seinem Beitrag die im EEG 2012 eingeführte Vergütungsvoraussetzung für Biomasseanlagen, gem. § 27 Abs. 4 EEG 2012 60 % des erzeugten Stromes in Kraft-Wärme-Kopplung zu erzeugen. Als Möglichkeiten der Wärmenutzung werden die Gärresttrocknung und der Einsatz von ORC-Anlagen diskutiert. Zudem wird auf die Möglichkeit eingegangen, durch die Teilnahme an der Direktvermarktung die Pflicht zur Mindestwärmenutzung zu umgehen.