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Wie bleibe ich mit meiner Anlage bei einer Erweiterung im EEG 2009 bzw. 2004?

Der Autor geht auf die Rechtsproblematik des Anlagenbegriffes ein. Von dessen Auslegung sei abhängig, welche Fassung des EEG bei der Veränderung bzw. Erweiterung einer Bestandsanlage gelte; dabei wird auch die Empfehlung 2009/12 der Clearingstelle EEG zum Anlagenbegriff im EEG 2009 thematisiert. Der Autor stellt abschließend einige Fallbeispiele vor, für die seiner Ansicht nach die beschriebene Rechtsunsicherheit mit hoher Wahrscheinlichkeit umgangen werden könne.

Datum
Autor(en)
Helmut Loibl
Fundstelle
Biogas Journal 1/2012, 141-143