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Freiflächenanlage auf dem Scheunendach?

OLG Nürnberg: Investitionshöhe ist Indiz für Hauptzweck einer Gebäudes. - Der Beitrag geht auf einen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts vom 08.10.2007, Az. 13 U 1244/07, ein, wonach für die Frage, ob ein Gebäude vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom errichtet worden ist, u.a. die Kosten für das Gebäude und die Kosten der Anlage zu vergleichen seien. Somit könne eine Fotovoltaikanlage, die an einer baulichen Anlage angebracht ist, welche vorrangig zur Erzeugung von Strom errichtet wurde, nach Ansicht des Gerichts nur vergütungsfähig sein, wenn die Voraussetzungen des § 11 Abs. 3, 4 EEG erfüllt sind.
Datum
Autor(en)
Christina Bönning
Fundstelle
EE (Erneuerbare Energien) 12/2007, 74.