In diesem Beitrag wird die Neuregelung der Kundenanlage nach dem EnWG 2011 dargestellt. Dazu wird auf den Wegfall des Objektnetzes gem. § 110 EnWG a.F., den Begriff des regulierten Netzes, die bisherige Abgrenzung des Energieversorgungsnetzes vom nicht regulierten Bereich, den Begriff der Kundenanlage nach dem EnWG n.F., die Vereinbarkeit des § 3 Nr. 24 EnWG n.F. mit den Vorgaben des Gemeinschaftsrechts und insbesondere auf die Auslegung und Reichweite des Begriffs der Kundenanlage eingegangen.