In diesem Beitrag werden die Änderungen bei der Zulassung von Netzanschlussvorhaben dargestellt, die im Zuge der Novellierung der Seeanlagenverordnung (SeeAnlV) erfolgten. Der Autor geht dabei u.a. auf den Anlagenbegriff im Sinne der SeeAnlV, die Planfeststellung, die Konkurrenzregelung im Sinne des § 3 SeeAnlV und die Beschleunigung des Zulassungsverfahrens ein.