Dieser Beitrag behandelt die Energiebeihilfen der EU-Mitgliedsstaaten vor dem Hintergrund des Europäischen Umweltenergierechts. Es wird betont, dass in Deutschland EEG und KWKG nicht als Beihilfen einzustufen seien, woraufhin das Europäische Beihilfeverbot zwischen Wettbewerbsfreiheit und Gemeinwohlinteressen, dessen Konkretisierung und Ausnahmen thematisiert werden. Abschließend werden die Allgemeine Freistellungsverordnung (AGVO) und Umweltschutzleitlinien analysiert sowie die Voraussetzungen für binnenmarktkonforme Beihilfen gemäß der AGVO dargestellt.