In diesem Beitrag wird der § 4 EEG 2009 analysiert, der gesetzliche Schuldverhältnisse zwischen Anlagen- und Netzbetreibern regelt. Dabei wird auf die Vorgaben für die Zulässigkeit von Verträgen, die allgemeinen Auswirkungen des § 4 Abs. 2 EEG 2009 und die Auswirkungen der Neuregelung auf einzelne Rechtsfragen eingegangen.