Der Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen des neuen Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vorgenommenen Änderungen der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und deren Auswirkungen auf Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber. Seit dem 1. Juni 2012 unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen bislang nur baurechtlich genehmigte Biogasanlagen nunmehr der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht und sind der zuständigen Immissionschutzbehörde anzuzeigen.