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Anzeigepflicht baurechtlich genehmigter Biogasanlagen nach Änderung der 4. BImSchV

Der Beitrag gibt einen Überblick über die im Rahmen des neuen Abfallrechts (Kreislaufwirtschaftsgesetz) vorgenommenen Änderungen der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (4. BImSchV) und deren Auswirkungen auf Biogasanlagenbetreiberinnen und -betreiber. Seit dem 1. Juni 2012 unterliegen unter bestimmten Voraussetzungen bislang nur baurechtlich genehmigte Biogasanlagen nunmehr der immissionsschutzrechtlichen Genehmigungspflicht und sind der zuständigen Immissionschutzbehörde anzuzeigen.
Datum
Autor(en)
Nadine Holzapfel
Gesetzesbezug
Fundstelle
Biogas Journal 4/2012, 124-127