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Neubau, Versetzung, Erweiterung, Konzeptänderung und "verbessernde" Reparatur von EEG-Anlagen oder: Das Anlagenphantom

Der Schwerpunkt dieses Beitrags liegt auf der Vorschrift zum Austausch von Teilen von Anlagen zur Erzeugung von Strom auf erneuerbaren Energien im Sinne des § 3 Nr. 5 Halbsatz 2 EEG 2012. Dabei wird auch auf den viel diskutierten Anlagenbegriff gem. § 3 Nummer 1 Satz 1 EEG 2009 bzw. 2012 eingegangen. So beschäftigen sich die Autoren mit der Frage, wann lediglich ein Austausch von Teilen und wann ein Neubau von Anlagen vorliegt und welche Vergütung folglich für entsprechende EEG-Anlagen zu zahlen ist. Es wird in diesem Zusammenhang auf die rechtliche Behandlung von versetzten, erweiterten und verbessernd reparierten (sog. Repowering) Anlagen eingegangen.

Datum
Autor(en)

Henning Thomas und Jens Vollprecht

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 4/2012, 334-346