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Die EEG-Umlage als verfassungswidrige Sonderabgabe

Der Autor vertritt in seinem Beitrag die Ansicht, dass die Finanzierung der sog. Energiewende über die EEG-Umlage seit dem 1. Januar 2010 als verfassungswidrige Sonderabgabe zu werten sei. Dazu wird auf die Förderung von erneuerbaren Energien in der bisherigen Diskussion und die EEG-Umlage statt einer Abnahme- und Preisgarantie eingegangen.
Datum
Autor(en)
Gerrit Manssen
Gesetzesbezug
Fundstelle
Die öffentliche Verwaltung 2012/13, 499-503