Die Autorin setzt sich in dem Artikel mit dem Gesetzgebungsentwurf des EEG vom 3. März 2010 insbesondere mit dem Erfordernis eines Bebauungsplans für die EEG Vergütung von PV-Anlagen auseinander. Zum einen wirft die Autorin die Frage auf, ob das bisherige Verständnis des § 32 Abs. 3 Satz 1 EEG 2009, dass weitere Voraussetzungen bei einem Bebauungsplanbeschluss vor dem 1. September 2009 nicht zu erfüllen sind, auf Flächen, die vor dem 1. Januar 2010 als Gewerbe- oder Industriegebiet ausgewiesen waren, übertragbar ist. Zum anderen wird hinterfragt, auf welchen Zeitpunkt der Gesetzgeber abstellen wollte, wenn er die Formulierung „beschlossener Bebauungsplan“ verwendet.