Der Beitrag geht der Frage nach, wie die Vergütungshöhe zu bestimmen ist, wenn an einen gemeinsamen Fermenter sukzessive zwei oder mehr Blockheizkraftwerke (BHKW) angeschlossen worden sind; in einem solchen Fall ist zu entscheiden, ob die Standorte der BHKW, die durch eine Gasleitung miteinander verbunden sind, eine gemeinsame Anlage nach § 3 Abs. 2 EEG 2004 sind.