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Vertrauensschutz für Anlagenbetreiber, Investoren und Unternehmen beim Übergang zum EEG 2014

Der Beitrag zeigt, welche Erneuerbare-Energien-Anlagen vor dem Hintergrund der Novelle 2014 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes als Bestandsanlagen des EEG 2012 behandelt werden. Für Bestandsanlagen gelten je nach Themenbereich entweder Neuvorschriften des EEG 2014 oder Vorschriften früherer EEG-Fassungen. Ob es dem Gesetzgeber mit der Novelle 2014 gelungen sei, notwendigen Vertrauensschutz in der Branche zu schaffen, wird sich nach Ansicht des Autors erst anhand der zukünftigen Investitionen in Erneuerbare Energien beurteilen lassen.

Datum
Autor(en)

Roman Sprenger

Fundstelle

ZNER (Zeitschrift für Neues Energierecht) 4/2014, 325 - 329