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Atomausstieg und Versorgungssicherheit

Der Kraftwerkspark ist im Wandel: Einerseits steigt die Stromproduktion der erneuerbaren Energien, andererseits erreichen viele fossile Kraftwerke das Ende ihrer technischen Lebensdauer, und die Strommenge aus Atomkraftwerken ist gemäß der Vereinbarung der Bundesregierung mit den Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2000 begrenzt. In der Kurzstudie untersucht das Umweltbundesamt, unter welchen Bedingungen die Versorgungssicherheit auch mit abnehmendem Beitrag der Atomkraftwerke bis zum Jahr 2020 gewährleistet ist. Darüber hinaus wird dargestellt, wie gleichzeitig die Klimaschutzziele eingehalten werden können.
Datum
Autor(en)
Charlotte Loreck
Gesetzesbezug