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Zum Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei PV-Freiflächenanlagen

Der Aufsatz befasst sich mit dem Bebauungsplanerfordernis nach § 32 Abs. 2 Nr. 1 EEG 2009 bei Solar-Freiflächenanlagen und bespricht gleichzeitig die Entscheidung des OLG Naumburg vom 16. April 2015 (Az. 2 U 82/14). Die Autoren stellen zunächst das Urteil des OLG Naumburg dar, nach dem ein Vergütungsanspruch nur dann besteht, wenn bei Errichtungsbeginn der Anlage der Bebauungsplan bereits in Kraft sei. Die Autoren bewerten dieses Urteil sehr kritisch, insbesondere, weil das OLG Naumburg dem Anlagenbetreiber letztlich gar keinen Vergütungsanspruch zuerkannt hat und das Vorliegen der Baugenehmigung nach § 33 BauGB keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts hatte. Die Autoren verweisen hier auf die Voten 2011/9 und 2013/50 der Clearingstelle EEG, nach denen auch nach der Errichtung einer Solaranlage auf der Grundlage einer Baugenehmigung nach § 33 BauGB ein Förderanspruch besteht, allerdings dann zeitlich erst ab dem Beschluss des Bebauungsplanes.

 

 

Autor(en)

Anja Assion und Roman Götze

Gesetzesbezug
Fundstelle

ree (Recht der Erneuerbaren Energien) 04/2015, 201 - 209