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Das Photovoltaik-Vorschaltgesetz

Der Beitrag stellt die Änderungen des EEG 2000 durch das so genannte Vorschaltgesetz vom 22.12.2003, welches am 01.01.2004 in Kraft trat, vor und geht u.a. auf die einzelnen Regelungen der Vergütung in § 8 EEG 2000 (entspricht § 11 EEG 2004) ein, auf die Degression, den Wegfall der Leistungsgrenzen und auf die Übergangsvorschrift in § 13 EEG 2000 ein.
Datum
Autor(en)
Andreas Klemm
Fundstelle
Versorgungswirtschaft 2004, 53-58