Die Autoren untersuchen, ob nach der Spezialregelung des § 83 Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 zum einstweiligen Rechtsschutz im Rahmen einer teleologischen Reduktion auf die kurze einmonatige Vollziehungsfrist des § 929 Absatz 2 Zivilprozessordnung verzichtet werden kann.