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Die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Rahmen des Integrierten Energie- und Klimapakets

Im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Energie-und Klimaprogramms (IEKP), das insgesamt 21 Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes umfasst, hat die Bundesregierung am 5.12.2007 den Entwurf einer Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt eine Vielzahl von Änderungen um, die sich aus den Handlungsempfehlungen des nur knapp einen Monat vorher vorgelegten EEG-Erfahrungsberichts 2007 ergeben, erfasst aber auch weitergehende Änderungen und Neuregelungen. Trotz der großen Vielzahl bereits beschlossener und noch zu beschließender Maßnahmen nimmt das EEG im Rahmen des IEKP eine besonders wichtige Stellung ein. Durch das Programm sollen insgesamt 219,4 Mio. Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) vermieden werden. Dies entspicht einer Emissionsminderung bis 2020 gegenüber 1990 um mehr als 36%. Davon sollen 54,4 Mio. Tonnen CO2 - also fast ein Viertel der COi2-Minderung - auf das EEG entfallen. Damit soll das EEG den größten Einzelbeitrag zum Klimaschutz erbringen und erweist sich als zentrales Element der Klimastrategie der Bundesregierung.
Datum
Autor(en)
Hanna Schumacher
Gesetzesbezug
Fundstelle
ZUR (Zeitschrift für Umweltrecht) 2008, 121-126