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Die Zuordnung von EEG-Neuanschlusskosten nach Umverlegung des Netzverknüpungspunktes

Die Unterscheidung zwischen Netzanschlusskosten (§ 13 Abs. 1 EEG 2004) sowie Netzausbaukosten (§ 13 Abs. 2 EEG 2004) bereitet in der Praxis nach wie vor große Schwierigkeiten. Dieser Befund wird durch mehrere BGH-Entscheidungen sowie zahllose unterinstanzliche Entscheidungen untermauert, und in keinem Teilbereich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ist die Unsicherheit so groß wie hier. Der Beitrag untersucht insbesondere, wer die Kosten zu tragen hat, wenn ein bereits bestehender Netzanschluss stillgelegt und eine neue Netzanbindung geschaffen wird oder die bestehende Netzanbindung anderweitig geändert wird. Ferner untersucht der Autor, wie die Anschlussherstellung unter dem vertragliche vereinbarten Vorbehalt der späteren Änderung des Anschlusses durch den Netzbetreiber zu bewerten ist. Weitere Fragen betreffen den vorläufigen Netzanschluss und die Anwendung von § 313 BGB (Verpflichtung zur Vertragsanpassung infolge einer Störung der Geschäftsgrundlage).
Datum
Autor(en)
Peter Salje
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht) 2008, 194-198