Nach § 27 Abs. 5 EEG 2009 können Biogasanlagenbetreiber, die die Formaldehyd-Emissionen mindern, einen Bonus auf die Einspeisevergütung erhalten. Der Beitrag geht auf den Zweck der Regelung ein und wirft technische Fragen der Umsetzung auf. Vorgestellt werden technische Möglichkeiten zur Einhaltung anspruchsvoller Grenzwerte für Formaldehyd.