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Das Recht der Erneuerbaren Energien als eigenständige juristische Disziplin

Schlagworte: 
Setzt man sich mit einem Thema über Jahre täglich auseinander, kennt man die Materie gerade als Praktiker in ihren aktuellen Entwicklungen sehr genau. Allen einzelfallbezogenen Auseinandersetzungen und täglichen Beratungsfragen zum Trotz beginnt sich eine Sensibilität für Grundsätzliches herauszubilden. Eine Sensibilität, die wissenschaftlich produktiv umsetzbar ist, indem man fragt, ob die Summe der grundsätzlichen Probleme dem großen Thema einen eigenständigen Charakter gibt. Ist die „Lebenswirklichkeit“ Erneuerbarer Energien und das mit ihr korrespondierende rechtliche Regelungssystem bereits charakterisierbar als eigenständige juristische Disziplin? Der Beitrag geht dieser Frage nach.
Datum
Autor(en)
Martin Maslaton
Gesetzesbezug
Fundstelle
LKV (Landes- und Kommunalverwaltung), 2008, 289-293