Direkt zum Inhalt

Windkraftanlagen und §§ 93 ff. BGB

Sind die Windkraftanlagen nach der Aufstellung durch den Betreiber auf den nicht ihm gehörenden, sondern von ihm gemieteten Grundstücken sonderrechtsfähig oder gehen die Anlagen in das Eigentum der Grundstückseigentümer über (§ 946 BGB)? Je nach Ergebnis ist damit auch die Frage beantwortet, ob der Betreiber die Windkraftanlagen seiner finanzierenden Bank als Sicherheit übereignen kann oder nicht.
Datum
Autor(en)
Bernd Peters
Fundstelle
WM (Wertpapier-Mitteilungen, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht), 2007, 2003-2008