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Solaranlagen und Denkmalschutz

Werden Solaranlagen an oder auf Baudenkmälern, auf Gebäuden in Denkmalbereichen oder in deren Umgebung errichtet, kann es zu Konflikten zwischen Umweltschutz und Denkmalschutz kommen. Die Denkmalschutzgesetze enthalten ausreichende Regelungen, um im jeweiligen Einzelfall die Störung des Erscheinungsbildes von Denkmälern sowie von historischen Orts- und Stadtkernen zu verhindern. Das Baurecht bietet zusätzlich Steuerungsmöglichkeiten. Diskutiert wird auch, ob dem Denkmaleigentümer ein Abwehrrecht u.a. gegen Solaranlagen zustehen kann, wenn sie sein Baudenkmal beeinträchtigen.
Datum
Autor(en)
Bernd H. Schulte
Fundstelle
NWVBl. (Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter) 2008, 1-7