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Definitionserfordernisse des Eigenversorgungsbegriffes im EEG

Das Energiewirtschaftsrecht ist zunehmend gekennzeichnet durch einen Wildwuchs an Begrifflichkeiten und eine fehlende Harmonisierung der Definitionen innerhalb der einzelnen Gesetze. Ein systematischer Vergleich zeigt, dass häufig Zufälligkeiten im Gesetzgebungsverfahren ohne sachliche, rechtliche, technische oder wirtschaftliche Rechtfertigung zu ganz unterschiedlichen Definitionen und Auslegungen geführt hat. Eine drastische Schieflage mit erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen und Zufälligkeiten ist beispielsweise durch die jedenfalls unmittelbar im EEG fehlende Definition des Begriffs der „Eigenversorgung“ im Bereich des EEG-Kostenwälzungsmechanismus eingetreten. Denn die Frage und der Streit, ob und in welchem Umfang im dezentralen Energiebereich Strommengen mit EEG-Umlagen zu belasten sind, sind so alt wie das EEG selbst. Der Ausatz enthält einen Formulierungsvorschlag zum Eigenversorgungsbegriff nebst Begründung.
Datum
Autor(en)
Martin Riedel und Hans-Jürgen Thomann
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht), 2008, 8-11