Im Rahmen der EEG-Novelle 2009 gehört auch der Belastungsausgleich (EEG-Umlage) auf den Prüfstand, vor allem ist hier die Reichweite des „Eigenerzeugungsprivilegs“ weitgehend ungeklärt. Der Beitrag will zeigen, wie unter mithilfe der Verknüpfung von Förder- und Belastungskriterien eine einfache Lösung herbeigeführt werden kann, die verfassungs- und europarechtlich belastbar ist und den Vorteil aufweist, lediglich klarstellenden Charakter aufzuweisen. Wie neuere Untersuchungen zeigen, besteht ohne eine solche Klarstellung die Gefahr einer „Implosion“ des Systems der EEG-Förderung, weil Wirtschaftprüfer-Testaten zur Abgrenzung des Eigen- und Fremdstrom offenbar ganz unterschiedliche Handhabungen zugrundeliegen, deren Volumina sich zu mehreren 100 Mio. EUR aufsummieren dürften.