Der Artikel gibt einen Übersicht über den Umgang mit Investitionen zur Netzwerweiterung und den Instrumenten, welche die Anreizregulierungsverordnung (ARegV) zur angemessenen Berücksichtigung dieser wichtigen Aufgabe der Netzbetreiber vorsieht. Diese Instrumente umfassen einerseits den Erweiterungsfaktor nach § 10 ARegV für Verteilnetzbetreiber und zum anderen die Investitionsbudgets des § 23 ARegV vornehmlich für Transportnetzbetreiber.
Es sei denkbar, dass der Erweiterungsfaktor die Mehrkosten, welche durch den Zubau von Anlagen nach dem EEG netzseitig entstehen, unvollständig abbildet. Im September 2008 hat die BNetzA ein Gutachten zum Erweiterungsfaktor öffentlich ausgeschrieben. Darin soll untersucht werden, inwieweit der Erweiterungsfaktor in seiner jetzigen formelmäßigen Definition geeignet ist, durch Veränderung der Versorgungsaufgabe induzierte Kostenänderungen ausreichend abzubilden.