Zum Ausbau der Windenergie haben die Vorschriften des Baugesetzbuchs über die bauplanungsrechtliche Beurteilung von Windenergieanlagen entscheidend beigetragen. Insbesondere seit dem durch das BauGB-Änderungsgesetz von 1996 geschaffenen Vorschriften in § 35 BauGB. Diese sind in den wesentlichen Bereichen bis heute unverändert. Der Beitrag befasst sich mit den bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten des Repowering von Windenergieanlagen.
Behandelt werden neben der bauplanungsrechtliche Ausgangslage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 und Abs. 3 Satz 3 BauGB auch die grundsätzlichen Möglichkeiten der Bebauungs- und Flächennutzungsplanung. Des Weiteren weist der Artikel auf ergänzende Literatur hin.