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Bebauungsplan, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Schlagworte: 
EEG: 
Zu den Festsetzungen des Bebauungsplans für energiesparende Bauweisen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Der Beitrag geht u.a. auf die für Bebauungspläne bedeutsamen fachgesetzlichen Regelungen der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes, auf die Bedeutung der Planungsgrundsätze des § 1 BauGB - namentlich den Grundsatz des § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB, wonach bei der Aufstellung der Bauleitpläne „die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie“ zu berücksichtigen sind -, sowie auf die konkreten Festsetzungen in Bebauungsplänen ein. Berücksichtigt werden insbesondere die planungsrechtliche Unterstützung von Maßnahmen für die energetische Qualität der Gebäude, die Möglichkeit von Festsetzungen über energiesparende Bauweisen, die bauplanungsrechtliche Absicherung des Einsatzes erneuerbarer Energien und Festsetzungen über die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energiequellen.
Datum
Autor(en)
Wilhelm Söfker
Gesetzesbezug
Fundstelle
UPR (Umwelt- und Planungsrecht) 2009, 81-87