Der Anbau nachwachsender Rohstoffe ist wegen seiner möglichen nachteiligen Umweltauswirkungen in die Kritik geraten. Für Biokraftstoffe wie auch für flüssige Biomasse für Verstromung hat die EU in Art. 17 der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen Nachhaltigkeitsanforderungen aufgestellt. Der Aufsatz beschreibt und bewertet Art. 17 und 18 der Richtlinie und stellt deren Umsetzung durch die Entwürfe zur NachV-BioSt und zum NawaRo-Bonus vor.