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Natürliche und sonstige Einwirkungen auf Energieversorgungsnetze: [...]

[...] Rechtliche Handlungs- und Gestaltungsspielräume eines Netzbetreibers Die Handlungs- und Gestaltungsspielräume von Netzbetreibern im Zusammenhang mit natürlichen und sonstigen Einwirkungen auf Energieversorgungsnetze (z.B. überhängende Baumäste und beeinträchtigende Wurzeln sowie flächendeckender Überbau von Erdkablen und Netzanschlüssen mit Garagen, Schwimmbädern , Gartenhäusern etc.) sind gering. Rechte und Pflichten werden abschließend durch das EnWG und die NAV festgelegt. Die öffentlich-rechtlichen Beseitigungspflichten des Netzbetreibers selber (§ 11 Abs. 1 S. 1 EnWG) werden dabei durch Beseitigungs- (§ 8 Abs. 1 S. 4 NAV) und Duldungspflichten (§ 12 NAV) der Grundstückseigentümer ergänzt. Die Kosten der Beseitigung werden im Rahmen der Netzzugangsentgelte sozialisiert. Eine Abwälzung der Beseitigungskosten auf den Grundstückseigentümer ist daher grundsätzlich ausgeschlossen. Sie kann nur erfolgen, wenn der Grundstückseigentümer seinen Beseitigungspflichten nicht nachkommt und der Netzbetreiber diese daher im Wege der Geschäftsführung ohne Auftrag für den Grundstückseigentümer wahrnehmen muss.
Datum
Autor(en)
Karsten Rauch
Gesetzesbezug
Fundstelle
IR (InfrastrukturRecht) 2009, 50-53