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Countdown zur Nachhaltigkeit

Der BMU-Entwurf für die Biomassestromnachhaltigkeitsverordnung (BioSt-NachV) stellt teils schärfere Anforderungen an die Biobrennstoffe für Wärme- und Stromproduktion als die Nachhaltigkeitskriterien im Richtlinienentwurf der EU zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. So kann nach der BioSt-NachV einen Nawaro-Bonus nur noch erhalten, wer dem Netzbetreiber ein Nachhaltigkeitszertifikat vorlegt. Vor dem Hintergrund der bisher als Pilotprojekte errichteten Zertifizierungssysteme thematisiert der Autor, ob Betreiber von Pflanzenöl-BHKW mangels Übergangsregelungen in der BioSt-NachV ihre Nawaro-Boni mit Inkrafttreten der BioSt-NachV zunächst verlieren könnten. Er benennt zudem Prüfstellen, die als Kontrollinstanzen für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in Frage kommen. Deren Zertifizierung und Überwachung wird voraussichtlich das Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) übernehmen.
Datum
Autor(en)
Torsten Thomas
Fundstelle
Sonne Wind & Wärme 8/2009, 10-12